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AHO Aktuell - 06.07.2000

Tierschutzbund: Strafanzeigen gegen Käfigbatteriebetreiber


Am 6. Juli jährt sich der Tag der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Hennenhaltungsverordnung.
Das höchste Gericht hatte die Käfigbatteriehaltung wegen der
Unvereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz und aufgrund
formeller Fehler für ungültig erklärt.

Seit dem 6. Juli 1999 darf kein Huhn mehr auf einer Fläche gehalten
werden, die nicht einmal die Größe einer DIN-A4-Seite hat. Trotzdem
vegetieren noch über 40 Millionen Hühnervögel in den Käfigbatterien
vor sich hin. "Bis heute hat der Bundeslandwirtschaftsminister keine
neue Verordnung vorgelegt, die dem Urteil und dem Tierschutzgesetz
entspricht. Herr Funke, hier ist Handlungsbedarf, die Tiere leiden
weiter", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes,
zum "einjährigen" Geburtstag des BVG-Urteils. Das Bundesverfassungs-
gericht hatte am 6. Juli 1999 festgestellt, dass die Legehennen-
haltungsverordnung vom 10.12.1987 nicht mit den Anforderungen des
Tierschutzgesetzes im Einklang steht und verfassungswidrig
ist, weil das Rechtssetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß
durchgeführt wurde. Der Normenkontrollklage des Landes Nordrhein-
Westfalen, vertreten durch Umweltministerin
Bärbel Höhn, wurde damit in vollem Umfang stattgegeben.

Der Pflicht, eine neue Verordnung zu erlassen, die mit geltendem
Recht vereinbar ist, ist Bundesminister Karl-Heinz Funke aus Sicht
des Deutschen Tierschutzbundes nicht nachgekommen. Der bisher
vorliegende Verordnungs-Entwurf sieht u.a. vor, dass Hühner in
den Käfigbatterien ab 2003 eine zusätzliche Fläche von der Größe
einer Postkarte (150 cm2) erhalten, die Käfighaltung soll generell
erlaubt bleiben.

"Minister Funke plant eine Verordnung, die sich allein an den
Interessen der wenigen Agrarindustriellen orientiert. Der quälerische
Käfig wird nicht abgeschafft, sondern soll erneut gesetzlich
sanktioniert werden. Das lassen Millionen tierliebender Mitbürger den
"Weicheiern im linken Flügel" nicht durchgehen", erklärt Apel.

Der Deutsche Tierschutzbund geht jetzt auch gegen diejenigen vor, die
nach wie vor Legehennen in den herkömmlichen Käfigen halten als hätte
es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nie gegeben. Auf Basis des
Bundesverfassungsgerichtsurteils wurden gegen 11 Betreiber von
Käfigbatterien Strafanzeigen gestellt, weitere werden folgen.
Die Staatsanwaltschaften ermitteln. Spätestens mit dem BVG-Urteil ist
unverrückbar bestätigt worden, dass die Legehennenhaltung in Käfigen
Tierquälerei ist. Auch eine bereits früher erteilte Genehmigung ist
eben kein Freibrief dafür, Legehennen weiterhin in den Käfigen zu
halten und ihnen fortdauernd erhebliche Leiden, Schmerzen und
Schäden zuzufügen.Diese Genehmigungen, die auf der inzwischen für
nichtig erklärten Hennenhaltungsverordnung beruhen, sind somit
rechtswidrig.

Deutscher Tierschutzbund, 05.07.2000

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