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AHO Aktuell - 30.06.2000

Schweinepestimpfung bei Wildschweinen in Baden-Württemberg


In Baden-Württemberg war erstmals Ende 1998 im Landkreis Ludwigsburg
der Ausbruch der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen amtlich
festgestellt worden. Daraufhin wurden in den Landkreisen Ludwigsburg,
Heilbronn und Karlsruhe sowie im Enzkreis ein gefährdeter Bezirk und
ein Überwachungsgebiet festgelegt. Bis Mitte Juni 1999 erfolgte bei
insgesamt 69 Wildschweinen der Nachweis des Virus. Das Seuchen-
geschehen hat sich positiv entwickelt, so daß der letzte Virusfund
bei einem im Oktober 1999 im gefährdeten Bezirk erlegten Wildschwein
festgestellt wurde und damit acht Monate zurückliegt.

Als unterstützende Maßnahme der Seuchenbekämpfung begann im August
1999 der erste Abschnitt eines zunächst auf zwei Jahre angesetzten
Feldversuchs zur oralen Immunisierung von Wildschweinen gegen die
klassische Schweinepest. Er wird von der Bundesforschungsanstalt
für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) durchgeführt. Durch die
Immunisierung stieg der Anteil der Antikörperträger an den im
gefährdeten Bezirk erlegten Wildschweinen. Jeweils von August 1999
bis Ende Mai 2000 stieg der Anteil im gefährdeten Bezirk von 42
auf 73 Prozent, im Überwachungsgebiet von null auf 80 Prozent und
im restlichen Impfgebiet von 43 auf 56 Prozent. Diese Ergebnisse
werden aus Sicht der BFAV, Anstaltsteil Riems, und des
Ministeriums sehr erfolgversprechend beurteilt. Sie sprechen
dafür, daß sich das Virus nicht weiter ausbreitete. Das
Immunisierungsgebiet wurde gegenüber den ersten drei
Versuchsabschnitten nicht verändert. Es erstreckt sich im
Regierungsbezirk Stuttgart auf Teile der Landkreise Ludwigsburg,
Heilbronn und des Stadtkreises Heilbronn sowie im Regierungsbezirk
Karlsruhe auf Teile des Landkreises Karlsruhe und des Enzkreises.
Das Gebiet besitzt eine Fläche von rund 1.300 Quadratkilometern.

Zur Anwendung kommt eine Schweinepest-Lebendvirusvakzine. Die
Impfstoffkapseln sind in eine Ködermasse aus Mais eingearbeitet.
Auch der vierte Abschnitt des Versuchs erfolgt als gezielte
zweifache Handauslage im Abstand von vier Wochen an 452
Kirrstellen, Ablenkungsfütterungen oder anderen geeigneten Orten.
Einbezogen werden auch Gehegehaltungen mit Wildschweinen. Bei
der Auswahl der Beköderungstermine müssen neben wissenschaftlichen
wildbiologische und jagdliche Aspekte berücksichtigt werden. Die
Handauslage nehmen die Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise
die Betreiber der Gehegehaltungen vor. Zur Verminderung von
Verlusten durch Köderkonkurrenten und zur Vermeidung einer
schnellen Inaktivierung des Impfvirus durch UV-Strahlung bringen
sie die Köder grundsätzlich erdbedeckt aus. In Abhängigkeit vom
Schwarzwildaufkommen werden pro Kirrstelle bei jeder der beiden
Auslagen 20 bis 60 Köder ausgelegt. Die Köder, deren Impfstoff
für Menschen keine Gefährdung bedeutet, sollte man nicht berühren,
damit sie nicht den Geruch des Menschen annehmen und die
Wildschweine sie somit verschmähen. Hunde sollen bis Mitte August
die Wälder des Impfgebiets nur angeleint ausgeführt werden, weil
auch sie die Köder aufnehmen. Der nächste Versuchsabschnitt ist
für November 2000 vorgesehen.

Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 116/2000 vom 30. Juni 2000
 



 

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