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AHO Aktuell - 22.06.2000

Schweiz: BSE - Restrisiko im Rindviehfutter weiter vermindern


(bvet) In der Diskussion um Rindviehfutter, welches mit Spuren von
Fleischmehl verunreinigt ist und deshalb eine potentielle
Infektionsquelle in Bezug auf BSE darstellen könnte, haben sich die
Schweizer Futtermittelindustrie, Landwirtschaft und Behörden über
Massnahmen beraten, welche das Restrisiko weiter verringern sollen.
Die Behörden haben beschlossen, dass in Zukunft keine tierischen
Eiweisse in Wiederkäuerfutter nachgewiesen werden dürfen.

Am 20. Juni 2000 haben sich die Vertreter von Industrie und Behörden
darauf geeinigt, dass der vollständige Verzicht auf die Rezyklierung
tierischer Eiweisse für die Fütterung von Schweinen und Geflügel nicht
sinnvoll sei, weil damit hochwertige Eiweiss-Ressourcen unter hohen
Kosten buchstäblich in Rauch aufgelöst würden. Die Behörden haben
beschlossen, Massnahmen zu ergreifen, welche verhindern sollen,
dass künftig auch nur Spuren von Fleisch-Knochen-Mehlen in das
Rinderfutter gelangen. Die Futtermittelindustrie wird sich der
technischen Seite annehmen, zur Diskussion stehen beispielsweise die
Trennung von Produktionslinien oder Produktionsstätten bzw. der
vorläufige Verzicht auf entsprechende Ausgangsstoffe, während von
Seiten der Behörden die Kontrollen verstärkt und allfällige
Verfehlungen geahndet und gleichzeitig die Aufklärung und Information
der Tierhalter intensiviert werden sollen.

Infektiöses Fleischmehl gilt als Ursache für die BSE, die 1990
erstmals in der Schweiz aufgetreten ist. Nach dem Auftreten des ersten
Falles wurde deshalb sofort der Einsatz von Fleisch- und Fleisch-
knochenmehl in der Wiederkäuerfütterung verboten. Für die Fütterung
von Schweinen und Geflügel sind diese Produkte aber nach wie vor
zulässig, da es für diese Tierarten keine Hinweise auf eine Gefährdung
gibt. Dem Fütterungsverbot von 1990 folgte die Auflage, dass die
tierischen Eiweisse einer Hitzesterilisation von 133°C bei 3 bar
während 20 Minuten unterzogen werden mussten. Obschon mit dem
Fütterungsverbot 1990 die Infektionsrate bei Rindern deutlich
zurückgegangen ist, sind bis heute in der Schweiz 82 BAB-Fälle
(born after the ban) aufgetreten, also Tiere, die nach 1990 geboren
worden sind. Die Abklärung dieser BAB-Fälle hat gezeigt, dass die
Verunreinigung von Rindviehfutter mit infektiösem Fleischmehl als
Infektionsquelle klar im Vordergrund steht. Als weitere Verschärfung
im Kampf gegen die BSE müssen seit 1996 Tierkadaver und die
Risikoorgane Gehirn, Rückenmark und Augen verbrannt werden. Ziel dieser
Massnahme war es, sauberes Fleischmehl für Schweine und Geflügel ohne
infektiöses Ausgangsmaterial zu produzieren. Allerdings kommt es nach
wie vor zu Kreuzkontaminationen mit Spuren von nicht erlaubten
Ausgangsprodukten in der Mischfutterherstellung für Rinder. Dies haben
Kontrollen der Forschungsanstalt für Nutztiere, Posieux (RAP)bestätigt.
Auf die Kreuzkontamination weist denn auch ein Bericht von Experten der
EU-Kommission hin, wonach diese für die Schweiz ein potentielles
Restrisiko darstellt.Zusammen mit der Futtermittelindustrie suchte
deshalb das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz nach Lösungen,
wie dieses potentielle Restrisiko weiter vermindert werden könnte.

Bern, den 20. Juni 2000

Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation
Auskunft:
Hans Wyss, Bereich Kommunikation, BVET, Tel. 031 323 84 96
 



 

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