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AHO Aktuell - 13.06.2000

Neues Futtermittelgesetz verabschiedet


(bml) Die jetzt vom Bundesrat verabschiedet 4. Gesetz zur Änderung
des Futtermittelgesetzes stärkt den Verbraucherschutz. Ich begrüße
es, dass wir hiermit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur
Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelkette vom Erzeuger
bis zum Verbraucher geschafft haben. Denn gerade die Lebensmittel -
skandale der letzten Zeit haben gezeigt, wie wichtig die Qualität
und Sicherheit der Futtermittel ist, sagte Bundesernährungsminister
Karl-Heinz Funke zur Verabschiedung des neuen Futtermittelgesetzes
durch den Bundesrat.

Das neue Gesetz verschärft die Strafvorschriften und verschafft den
zuständigen Überwachungsbehörden der Länder zusätzliche Eingriffs -
befugnisse. Diese zusätzlichen Befugnisses erlauben es den
zuständigen Behörden, schon im Falle eines begründeten Gefahren -
verdachts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren
für die menschliche Gesundheit abzuwehren.

Außerdem ermöglicht das neue Futtermittelgesetz es der Bundesregierung,
schnellstmöglich Verordnungen zur Futtermittelsicherheit zu erlassen,
wenn dies zur unverzüglichen Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaft erforderlich ist. Auf diese Weise wird umfassend
sichergestellt, dass die Bundesregierung in Krisensituationen den
Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft zur Krisenbewältigung ohne
Zeitverzug nachkommen kann.

Mit dem Gesetz wird darüber hinaus das neue EU-weit gültige
Zulassungsverfahren durch EG-Verordnung für Futtermittelzusatzstoffe
in das deutsche Futtermittelrecht aufgenommen. Damit wird gleichzeitig
auch festgelegt, dass bestimmte Zusatzstoffe nur noch firmengebunden
zugelassen werden. So soll erreicht werden, dass bei technisch
hochentwickelten Zusatzstoffen keine gegebenenfalls nicht
unbedenklichen Nachahmungsprodukte in den Verkehr gelangen.

BMELF-Pressedienst 13. Juni 2000
 



 

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