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AHO Aktuell - 09.06.2000

Brandenburg: Verpflichtung zur transparenten Mastgeflügelhaltung


Potsdam - Brandenburgs Geflügelzüchter haben sich in freiwilliger
Selbstverpflichtung auf strengere Haltungsbedingungen verständigt.
Eine entsprechende Vereinbarung haben Brandenburgs Agrar- und
Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) und der Vorsitzende des
Geflügelwirtschaftsverbandes Brandenburg e.V., Henning Stübgen,
unterzeichnet. Birthler: "Ich begrüße diese Initiative, zu noch
besseren, artgerechteren Haltungsformen zu kommen. Es ist dies auch
ein richtiger und wichtiger Schritt, die Akzeptanz für die Erzeugnisse
der Geflügelwirtschaft bei den Verbrauchern zu erhöhen."

Die Vereinbarung gilt für die Mast von Junghühnern (Broiler,
Mastputen), Mastenten sowie für die Putenhaltung.

In Brandenburg werden rund 3,7 Mio. Masthähnchen gehalten. Hinzu
kommen 480.000 Putenplätze und eine Million Mastenten.

Die freiwillige Selbstverpflichtung ist auf die Einhaltung artgerechter
Haltungsbedingungen und die fachkundige Pflege der Tiere bezogen.
Vorgegeben sind unter anderem die Beschaffenheit von Einstreu, die
Anordnung der Futter- und Tränkeeinrichtungen, die Belüftung und
Beleuchtung der Ställe sowie die Besatzdichte.

Die Mindestanforderungen sind mit den Tierschutzbehörden und -verbänden
aus Bund und
Ländern beraten worden.

Mit der jetzt auf Länderebene abgeschlossenen freiwilligen Vereinbarung
gehört Brandenburg zu den Vorreitern auf dem Weg zu einheitlichen
Haltungsvorschriften auf Bundes- und EU-Ebene.

Der Text der Vereinbarung kann bezogen werden beim: Ministerium
für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, Referat Tierschutz,
Telefon 0331/866 7480.

Pressemitteilung vom 07.06.2000
 



 

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