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AHO Aktuell - 28.04.2000

Produkthaftung vorerst nicht verschärft


(ZDS) Für unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und
Jagderzeugnisse wird es in Deutschland vorerst keine
Produkthaftung geben. Der Bundestag hat beschlossen, dass die
Ausnahme für landwirtschaftliche Produkte im deutschen
Produkthaftungsgesetz zunächst erhalten bleibt. Allerdings
bedeutet das nur einen Aufschub, weil eine entsprechende
EU-Richtlinie bis zum 04.12.2000 in nationales Recht umgesetzt
werden muss. Nach einer Umsetzung könnten die Landwirte dann
auch für Gesundheitsschäden durch ihre Produkte verantwortlich
gemacht werden, die Sie selbst gar nicht beeinflussen können, wie
zum Beispiel bei Schäden durch Lufteintrag.
 



 

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