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AHO Aktuell - 13.04.2000

Schweizer Tierschutz: Ferkelkastration unter Halothannarkose


(STS) Die STS-Präsidentin Marianne Staub forderte den Schweizer
Bundesrat auf, Artikel 65 der Tierschutzverordnung ersatzlos zu
streichen. Die schmerzhaften Eingriffe seien grundsätzlich zu
verbieten oder nur unter Schmerzausschaltung zuzulassen.

In den letzten Monaten ist vor allem das Kastrieren ohne Betäubung
zu einem öffentlichen Thema geworden. Viele Menschen sind entsetzt,
dass z.B. Züchter ihre Ferkel bei vollem Bewusstsein kastrieren. Dass
die Tierschutzgesetzgebung das Narkotisieren aller Tiere vor diesem
Eingriff fordert, gleichzeitig aber Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine
und Kaninchen davon ausnimmt, wird von einem grossen Teil der
Bevölkerung zu Recht als Widerspruch empfunden.

Dieser Widerspruch wird durch die wissenschaftliche Erkenntnis gestärkt,
dass Jungtiere der erwähnten Arten grundsätzlich das gleiche
Schmerzempfinden haben wie Jungtiere anderer Arten. Dies belegte die
Schmerzforscherin Dr. Julia Henke von der Universität München in
ihrem Referat. Es gäbe auch keine Hinweise, dass neugeborene Tiere
weniger schmerzempfindlich seien als in einem späteren Lebensabschnitt.

Wenn also das Schmerzempfinden zum Masstab gemacht wird - wie es die
Tierschutzgesetzgebung vorsieht - dann erscheint der Artikel 65 nicht
nur als willkürlich, sondern als klarer Ver-stoss gegen Sinn und Geist
des Tierschutzgesetzes. Dies umso mehr als sich zunehmend
praxistaugliche Narkosemöglichkeiten für die erwähnten Tierarten
abzeichnen. Prof. Dr. Urs Schatzmann von der Universität Bern kündigte
an der Pressekonferenz an, dass er gemeinsam mit COOP Schweiz in einer
Machbarkeitsstudie die Praxistauglichkeit der Kurznarkose von
Ferkeln mit Halothan
prüfen wird, einer gängigen Methode, mit
welcher Tierärzte täglich Hunderte von Hunden, Katzen und Pferden
narkotisieren.

Professor Peter Rüsch vom Bundesamt für Veterinärwesen wies darauf hin,
dass die Bildung gemäss Bericht des Bundesrates vom 8.Sept.99 ein
wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung im Bereich Tierschutz
darstellt. Dies betrifft die Öffentlichkeit allgemein, die Vermarkter
und Verwerter, die Produzenten und letztlich insbesondere die
Fachpersonen, die allenfalls Kastrationen auch mit Schmerzausschaltung
durchführen. Prof. Rüsch berichtete vom Opinionleadertreffen zur
Ferkelkastration, das vom Bvet einberufen wurde und über die dort
erzielten Konsenspunkte: Hinsichtlich der Schmerzausschaltung
bestehen verschiedene Möglichkeiten, die nun auf ihre Praxistauglichkeit
überprüft werden müssen. Die Jungebermast erfordere
Oeffentlichkeitsarbeit und gutes Marketing.

Dr. ing.agr. Hans-Ulrich Huber, Leiter Fachbereich Tierschutz des
Schweizer Tierschutz STS zeigte auf, dass viele Eingriffe, wie z.B.
das Schwänzekupieren oder Zähneabklemmen bei Ferkeln, das Einsetzen
von Nasenringen bei Schweinen oder das Kupieren von Kämmen, Flügeln
und Zehen bei Vögeln eine reine Symptombekämpfungsmassnahme ist,
auf die bei artgerechter Haltung problemlos verzichtet werden kann.

Bild: Ferkelkastration; Anästhesie mittels Halothangas

Schweizer Tierschutz STS, Pressemitteilung Basel, 12. April 2000
 



 

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