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AHO Aktuell - 25.03.2000

Bis 2010 sollen Ammoniakemissionen um 28 % gesenkt werden


(KTBL) Anfang Dezember 1999 hat die Bundesregierung das UN ECE
Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem
Ozon im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens von 1979 unterzeichnet.
Darin verpflichtet sich Deutschland unter anderem, Maßnahmen zur
Minderung der Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen
umzusetzen. Damit sollen die Emissionen von Ammoniak aus der deutschen
Landwirtschaft bis zum Jahr 2010 um 28% gegenüber 1990 gesenkt werden.

Maßnahmen

Die Maßnahmen umfassen die Veröffentlichungen von Empfehlungen zur
guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft mit dem Ziel, die
Ammoniakemissionen zu begrenzen. Der Leitfaden soll Bestimmungen zum
Stickstoffmanagement unter Berücksichtigung des gesamten Stickstoff -
kreislaufes enthalten, zum Beispiel Fütterungsstrategien und
emissionsarme Tierhaltungs-, Dunglagerungs- sowie Ausbringeverfahren.

Darüber hinaus sollen innerhalb bestimmter Fristen nach Inkrafttreten
des Protokolls:

- in neuen Stallungen bei genehmigungsbedürftigen Schweine- und
Geflügelhaltungsanlagen (mit 2000 Mastschweinen oder 750 Sauen
beziehungsweise 40000 Stück Geflügel) grundsätzlich nur noch solche
Verfahren eingesetzt werden, die nachweislich zu einer Emissions -
minderung von 20% oder mehr verglichen mit einem Referenzwert führen
(in der Regel konventionelle Ställe, etwa in der Schweinehaltung
Vollspaltenboden / Flüssigentmistung)

- bei neuen Güllelagern in genehmigungsbedürftigen Schweine- und
Geflügelhaltungsanlagen Maßnahmen ergriffen werden, die die Emissionen
im Vergleich zu einem offenen Behälter um 40% vermindern. Für
vorhandene Behälter ist dies erforderlich, sofern es technisch und
wirtschaftlich zweckmäßig ist.


- in Abhängigkeit von den Standortbedingungen emissionsarme
Gülleausbringeverfahren verwendet werden, die zu einer Minderung der
Emissionen um mindestens 30% gegenüber der herkömmlichen Ausbringung,
etwa mit Prallteller, führen.

Nach Ratifizierung und Inkrafttreten des Protokolls ist zu erwarten,
dass die Bundesregierung alle zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen
Änderungen insbesondere der immissionsschutzrechtlichen und düngerecht -
lichen Bestimmungen zügig in Angriff nimmt, um das Emissionsziel im Jahr
2010 zu erreichen. Verbindliche Fristen, bis zu denen die Maßnahmen
greifen sollen, können aber noch nicht genannt werden.

Allerdings gibt es auch noch einige methodische Probleme zu lösen.
Beispielsweise ist die Datenbasis der Ammoniakemissionen aus der
Tierhaltung so schlecht, dass die Auswirkungen und der Erfolg der
Maßnahmen nicht sicher abgeschätzt werden können.

Zur Umweltbelastung von Strohhaltungen lesen Sie auf den Seiten
von AHO den Hintergrundbericht: Sind Bio-Schweine
Umweltschweine?



Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)
KTBL-Presseinformationen Januar 2000
 



 

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