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AHO Aktuell - 23.03.2000

EU will die Sicherheit von Futtermitteln erhöhen


Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Schutzmaßnahmen für
Krisensituationen im Futtermittelsektor festzulegen und die
Futtermittelkontrollen zu verschärfen. Wird der Vorschlag angenommen,
so kann die Kommission im Notfall schnell und unabhängig
eingreifen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Außerdem soll
ein Schnellwarnsystem für Futtermittel eingeführt werden, das auch
im Weißbuch über die Sicherheit von Lebensmitteln vorgesehen ist.

Nach Angaben von David Byrne, Kommissionsmitglied für Gesundheit und
Verbraucherschutz, "ist in einer Krisensituation die Zeit der
ausschlaggebende Faktor, und ein sofortiges Eingreifen zur Eindämmung
des Gesundheitsrisikos und seines Übergreifens auf andere Bereiche sind
unerläßlich. Die neue Regelung wird den Mitgliedstaaten eine verbesserte
Struktur zur Bewältigung von Krisenfällen im Futtermittelsektor an die
Hand geben und die Kommission ermächtigen, bei ernster Gefährdung der
Verbrauchergesundheit sofort zu reagieren."

Die im Lebensmittelsektor bereits geltenden Sonderbefugnisse, sollen
auf den Futtermittelbereich ausgedehnt werden, um es der Kommission zu
ermöglichen, Sonderbedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel
mit potentiell gesundheitsgefährdenden Futtermitteln und ihre Ausfuhr
in Drittländer auszusetzen bzw. festzulegen. Die Kommission wird so in
der Lage sein, bei ernster Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier
oder der Umwelt unmittelbar einzugreifen und einstweilige Maßnahmen mit
sofortiger Wirkung zu erlassen. Auf diese Weise sollen die bei der
Dioxinkrise zu Tage getretenen Lücken in der geltenden Gesetzgebung
geschlossen werden, die vor allem auf schlechtes Management und
unzulängliche Koordinierung zwischen den verschiedenen (nationalen)
Behörden und zu späte Informationsübermittlung zurückgeführt wurden.

Schnellwarnsystem

Der Vorschlag sieht auch die Einführung eines Schnellwarnsystems für
Futtermittel vor. Erzeuger, Einführer und beteiligte Unternehmen
sollen verpflichtet werden, den zuständigen Behörden ihnen bekannte
Fälle von Futtermittelkontaminationen oder andere Unregelmäßigkeiten
im Zusammenhang mit einer Futtermittelsendung mitzuteilen.

Den Mitgliedstaaten wird zur Auflage gemacht, angemessene Pläne
Bewältigung von Krisensituationen bereit zu haben und der Kommission
sofort Mitteilung zu machen, wenn bestimmte Futtermittel oder
Futtermittelketten ernsthaft kontaminiert sind oder ein
Kontaminationsrisiko besteht. Die Vorschriften für die jährliche
Berichterstattung über sporadische, begrenzte Futtermittelkonta -
minationen werden präzisiert und verschärft. Außerdem wird eine solide
Rechtsgrundlage für Kontrollprogramme geschaffen, mit denen
sichergestellt werden soll, daß die in den Jahresberichten
aufgezeigten Probleme effektiv gelöst werden.

Diese Maßnahmen entsprechen der bereits geltenden Regelung für den
Lebensmittelsektor. Zu ihrer Durchführung schlägt die Kommission die
Anpassung, zweier bestehender Richtlinien des Rates (Richtlinien
95/53/EWG mit Grundregeln für die Durchführung der amtlichen
Futtermittelkontrollen und 99/29/EG über unerwünschte Stoffe und
Erzeugnisse in der Tierernährung) vor.

Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 152 Absatz 4 des Vertrags
und wird im Verfahren der Mitentscheidung von Ministerrat und
Europäischem Parlament erlassen.

EU-Pressemeldung vom 23/03/2000
 



 

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