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AHO Aktuell - 18.03.2000

Modellbetrieb "Legehennenhaltung nach EU-Richtlinie" gestartet


(dbv) Am 17. März 2000 wurde der erste von sieben Modellbetrieben
zur praktischen Erprobung der neuen Legehennenhaltung nach
der EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen
zum Schutz von Legehennen vom 19. Juli 1999 in Betrieb
genommen. Der Landwirt Albert Huber aus Düsseldorf stellte
auf seinem Betrieb eine Pilotanlage für 5.000 Legehennen vor.
Bei dieser neuen Haltungsform mit so genannten
"ausgestalteten" Käfigen werden die Hennen in Kleingruppen
gehalten. Den Legehennen stehen eine Bodenfläche von
mindestens 750 cm² je Tier, ein Nest für die Eiablage, eine
Sitzstange, ein Scharraum mit Einstreu sowie geeignete Futter-
und Tränkeeinrichtungen zur Verfügung. Hintergrund dieses
Pilotprojektes ist die Weiterentwicklung der herkömmlichen
Käfighaltung, die den Anforderungen des Tierschutzes nicht
mehr genügt und nach einer Übergangsfrist verboten sein wird.

Bereits im Juli 1999 hatte eine Arbeitsgruppe
"Haltungssysteme Legehennen" auf Initiative der Deutschen
Bauernverbandes (DBV) und des Zentralverbandes der
Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) gemeinsam mit Vertretern
der Stalltechnik Vorschläge zur Weiterentwicklung der
herkömmlichen Käfighaltung in Richtung Kleingruppenhaltung
in strukturierten Käfigen gemacht. Ohne ausreichende
wissenschaftliche Überprüfung und vor allem ohne praktische
Erprobung wurden die neu entwickelten "ausgestalteten Käfige"
in der EU-Legehennen-Richtlinie vorgeschrieben. Die
EU-Richtlinie muß in die nationale Hennenhaltungsverordnung
umgesetzt werden. Auf Betreiben der Arbeitsgruppe wurden
nun Modellvorhaben an sieben Standorten in Deutschland
gestartet, um eine sachgerechte Beurteilung der neuen
Haltungsform vornehmen zu können. Die weiteren Betriebe, die
sich mit einem Modellstall an diesem Test beteiligen sind:
Thüringer Frischeier GmbH, Teichweiden; Deutsche
Frühstücksei GmbH, Neuenkirchen (Niedersachsen); Friedrich
Strauß, Reinheim-Georgenhausen (Hessen); August
Gerwesmann, Glandorf (Niedersachsen); Bunjes GmbH & Co.
KG, Ostbevern (Nordrhein-Westfalen); Ten Elsen GmbH & Co.
KG, Sonsbeck (Nordrhein-Westfalen). Das Modellvorhaben
wurde mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank
sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums möglich.

Anlässlich der Eröffnung der Pilotanlage forderte die
Arbeitsgruppe, dass die Erfahrungen dieser Praxiserprobung in
die nationale Hennenhaltungsverordnung in Form einer
entsprechende Klausel Eingang finden müssen. Darüber
hinaus müsse die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt und
deckungsgleich dazu die Ausfuhr aus Drittländern geregelt
werden. Die Arbeitsgruppe erinnerte an eine entsprechende
Protokollerklärung der EU-Agrarminister anlässlich der
EU-Richtlinie. Jegliche Abweichung hiervon führe zu einer
Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Hennenhalter und
letztendlich zu einer Verlagerung der Erzeugung ins Ausland,
was nicht im Interesse des Tierschutzes und der Verbraucher
sein kann.

Die Pilotställe werden wissenschaftlich von der
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-
Völkenrode (FAL) betreut. Hierbei wird unter den Aspekten des
Tierschutzes, der Ethologie, des Stallklimas, der
Produktqualität sowie der Ökonomie und der
Arbeitsplatzbedingungen eine umfassende Bewertung
vorgenommen.


Deutscher Bauernverband vom 18.03.00

Pressestelle des DBV
Godesberger Allee 142-148
Telefon: 0228/8198239
Fax: 0228/8198231
 



 

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