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AHO Aktuell - 17.03.2000

Britisches Rindfleisch - Bartels: Vernunft hat gesiegt


"Der Bundesrat hat sich für die Vernunft entschieden - das Ver"Höhn"en
berechtigter Verbraucherschutzinteressen hat ein Ende", kommentierte
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels die heutige
Entscheidung.

Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrates sei von einer
schnellen Veröffentlichung der geänderten nationalen BSE-Verordnung
durch das Bundesgesundheitsministerium auszugehen. Britisches
Rindfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen dann nur
noch mit der Zusatzkennzeichnung "Britisches XEL-Rindfleisch" in
den Verkehr gebracht werden. Da nach der Lockerungsentscheidung der
EU die Kennzeichnungsverpflichtung nicht nur für die Briten, sondern
auch für die empfangenden und verteilenden Mitgliedsstaaten und
Drittländer bestehe, sei nun die EU-Kommission gefordert, festzustellen,
wie mit exportiertem britischen Rindfleisch verfahren wird.
Erforderlichenfalls müsse die Kommission bei Verstößen gegen die
Kennzeichnungsverpflichtung hart durchgreifen, fordert Bartels.

"Wir können davon ausgehen, dass die Briten ihren Verpflichtungen, inkl.
Der Kennzeichnung, nachkommen. Da die Fleischsendungen vor dem Export
im Empfängerland angemeldet werden müssen und mit einer amtlichen
Genusstauglichkeitsbescheinigung versehen sind, kann die weitere
Verteilung und die entsprechende Kennzeichnung amtlich überwacht
werden. Nur so ist Verbraucherschutz machbar und nicht, wie in der
Vordiskussion laufend behauptet, durch ein nationales Importverbot, das
nur auf dem Papier existiert. Selbstverständlich muss die EU-Kommission
nun auch auf den Weg gebracht werden, die Kennzeichnung in den
Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Für alles, was auf den deutschen
Markt kommt, gilt jedenfalls die offene Deklaration, völlig unabhängig
davon, welchen Weg das Fleisch nach dem Verlassen Großbritanniens
genommen hat und ob es als frisches Fleisch oder in verarbeiteter Form
hier angeboten wird", fügte Bartels hinzu.

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten vom 17.03.2000
 



 

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