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AHO Aktuell - 17.03.2000

Deutschland hebt den Importstopp für britisches Rindfleisch auf

Lückenlose Kennzeichnungspflicht beschlossen


(aho) Der Bundesrat hat die Aufhebung des deutschen Importstopps
für britisches Rindfleisch gebilligt. Er stimmte in Bonn einer
entsprechenden Verordnung zu. Damit kann britisches Rindfleisch ab
April auch wieder in Deutschland verkauft werden.

Die Regelung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung sieht vor,
dass britisches Rindfleisch - sei es als frisches Fleisch, als
Hackfleisch oder als Fleischerzeugnis - auf allen Stufen der
Vermarktung bis hin zum Endverbraucher als "Britisches XEL-Fleisch"
gekennzeichnet werden muß - bis hin zur Ladentheke und zur
Speisekarte in der Gaststätte. Diese "offene Deklaration" läßt in
jedem Falle auf den ersten Blick das Herkunftsland des Rindfleisches
erkennen. Die Kennzeichnungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob
das Fleisch unmittelbar aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt
wird oder über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer nach
Deutschland gelangt.

EU-Kommissar David Byrne hat den Entscheid begrüsst. Gleichzeitig
appellierte er an die EU-Staaten zur Umsetzung von Anti-BSE-Massnahmen.
Die EU hatte 1996 wegen der Rinderseuche BSE ein Importverbot für
britisches Rindfleisch verhängt, es im vergangenen August aber
aufgehoben.

Quellen:

AgroNews.ch vom 17. März 2000
Pressemitteilung des bmg Nr. 23 vom 17. März 2000
 



 

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