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AHO Aktuell - 14.03.2000

Britisches Rindfleisch - Entscheidung im Bundesrat

Bartels für "namentliche Abstimmung"


(aho) Freitag entscheidet der Bundesrat in Sachen britisches
Rindfleisch über die Umsetzung der EU-Entscheidung in nationales Recht.
"Wer den Verbraucherschutz ernst nimmt, kann nur für die Umsetzung
stimmen, weil nur dann über die Änderung der nationalen BSE-Verordnung
die durchgehende unmissverständliche und für jeden Verbraucher
erkennbare Kennzeichnung verpflichtend vorgeschrieben werden kann",
betonte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels heute.
"Wer danach die Kennzeichnungspflicht missachtet, fliegt aus dem
deutschen Markt", fügte er hinzu.

Die von ihm beantragte namentliche Abstimmung im Bundesrat über
diese für Verbraucher so wichtige Entscheidung sei aber auch unter
finanziellen Aspekten von besonderer Tragweite, so Bartels weiter.

Schließlich habe die EU, für den Fall der Nichtumsetzung, bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik angekündigt.
Was sich im Ergebnis finanziell durchaus in der Größenordnung von 10
Prozent der nach Deutschland fließenden EU-Mittel bewegen könnte,
und das wären rund 600 Mio. DM.

Hinzu kommen könnten Schadensersatzansprüche in unkalkulierbarer
Höhe durch Firmen anderer Mitgliedsstaaten, abgesichert durch den
Maastrichter EU-Vertrag. "Diese immensen Kosten sollen dann
gefälligst diejenigen Bundesländer tragen, die ihre Augen sowohl
gegenüber berechtigten Verbraucherschutzansprüchen verschließen wie
auch gegenüber existierenden EU-Gesetzmäßigkeiten", fügte Bartels
hinzu.

Quelle:

Pressemeldung des Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten vom 14.03.2000
 



 

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