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AHO Aktuell - 08.03.2000

BSE: Paris für Verbot von Rückenmarkszerstörern bei Rindern


(aho) - Wegen der Gefahren durch die Rinderseuche BSE hat die
staatliche Lebensmittelaufsicht in Frankreich (AFSSA) das Verbot
einer bestimmten Schlachtpraxis bei Rindern empfohlen. Bei der
beanstandeten Methode werden die Rinder zunächst mit einem
Bolzenschuss betäubt, bevor ihnen ein etwa ein Meter langer
Plastikstab durch das Gehirn ins Rückenmark gestossen wird.
Danach werden die Tiere mit einem Halsschnitt entblutet und so
getötet. Diese Methode sei hygienisch bedenklich und ein
Risikofaktor bei der Verbreitung von BSE, teilte die AFSSA
am Montag mit. Die Behörde empfahl ferner, Blut und Lungenfleisch
der auf diese Weise geschlachteten Tiere aus der Nahrungsmittelkette
für Tiere und Menschen herauszuziehen. Durch die Zerstörung des
zentralen Nervensystems soll verhindert werden, dass die betäubten
Tiere Krämpfe haben, ausschlagen und die Schlachter verletzen. In
Frankreich ist diese Methode nach Angaben der AFSSA in 40 Prozent
der Schlachthöfe üblich. Hirn und Rückenmark werden als
"Risikomaterialien" bei der Verbreitung von BSE eingestuft.
Die Rinderseuche BSE wird inzwischen von zahlreichen Experten
als Ursache für die sogenannte "neue Variante der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen angesehen.

Agro-news.ch vom 8.3.2000
 



 

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