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AHO Aktuell - 03.03.2000

Geflügelpest: Bis zum 15. April 2000 keine Freilandhaltung

Niedersachsen erlässt Geflügelschutzverordnung


(aho) Sowohl aus Tierschutz- wie aus ökonomischen Gründen
hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels heute eine
"Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest" erlassen. Danach ist
bis zum 15. April Stallhaltung von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen
Pflicht. Außerdem die sofortige Anzeige bei erhöhten Verlusten
innerhalb eines Bestandes vorgeschrieben. Bereits bei begründetem
Verdacht auf das Virus wird der entsprechende Bestand getötet, um
eine Ausbreitung bereits im Keim zu ersticken.

Anlass dieser niedersächsischen Verordnung sei das aktuelle Geschehen
in Italien, teilte Bartels mit. Zuerst in Norditalien und jetzt auch
auf Sizilien und Sardinien grassiere die klassische Geflügelpest.
Rund 14 Millionen Tiere (Hühner, Puten, Enten, Gänse) seien schon
Opfer des hochinfektiösen Geschehens in Italien geworden. 11 der
14 Millionen verendeten auf Grund der schweren Erkrankungssymptome.
Die klassische Geflügelpest ist veterinärmedizinisch nicht behandelbar,
ein Mittel zur vorbeugenden Impfung existiert nicht.

Da bereits in Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden sei und der
jetzt einsetzende Vogelflug, nach Meinung von Experten, auch ein
erhöhtes Risiko für Niedersachsen darstelle, stehe der Schutz von
niedersächsischem Geflügel im Mittelpunkt seines Interesses, so
Bartels weiter. Schließlich stünden rund 60 Prozent der in
Deutschland produzierten Masthähnchen, 50 Prozent der Puten und rund
30 Prozent der Legehennen in niedersächsischen Ställen bzw.
Freilandgehegen.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten v. 03.03.2000
 



 

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