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AHO Aktuell - 01.03.2000

Futtermittelausschuss erzielt Einigung bei Klärschlamm


(aho) Der Ständige Futtermittelausschuss in Brüssel hat gestern
endgültig die Frage des Klärschlamms geklärt. Dieser steht auf der
Liste der als Futtermittel verbotenen Stoffe. Weder gefiltert, noch
mechanisch gelöst, noch biologisch aufbereitet dürfen Substanzen aus
dem Abwasser ins Tierfutter gelangen. Das Verbot gilt nicht für
sogenanntes Prozesswasser, das in Verarbeitungsbetrieben zum Beispiel
bei der Reinigung von Leitungen oder von Maschinen anfällt.
Prozesswasser muss in abgeschlossenen Kreisläufen gewonnen werden
und darf nichts enthalten, das als Ausgangssubstanz in Futtermitteln
verboten ist.

Mit dieser Klärung will die Kommission die Rechtsprechung verbessern,
nachdem vor einem Jahr in Frankreich Fäkalien in Futtermittel gelangten.
Zu einer politischen Einigung kam es im Ausschuss über recycelte Fette
und Öle. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen verfüttert werden. Zu den
Bedingungen gehören die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle nach
der HACCP-Richtlinie. Umstritten bleiben weiterhin Dioxingrenzwerte
für Futtermittel. (Mö)

AgroOnline vom 1. März 2000
 



 

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