Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 10.02.2000

Schweiz: Hormone in Importfleisch


(BVET) Das Bundesamt für Veterinärwesen hat im vergangenen Jahr
vermehrt Fleischproben aus dem Ausland auf Rückstände von Substanzen
untersucht, welche in der Schweiz als Wachstumsförderer verboten sind.
In insgesamt fünf von 216 Proben wurden unzulässige Mengen solcher
Substanzen festgestellt. Bei drei Proben aus den Niederlanden wurde
der Grenzwert für Clenbuterol überschritten und zwei Proben aus den
USA enthielten Rückstände von Diethylstilbestrol, für welches
Nulltoleranz gilt. Die betroffenen Lieferanten sind von der Liste
der zugelassenen Betriebe gestrichen oder besonderen Auflagen
unterworfen worden. Im selben Zeitraum durchgeführte Untersuchungen
an Schweizer Fleisch gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.

Im Zusammenhang mit der Diskussion zwischen der EU und den USA um
Fleisch von hormonbehandelten Tieren hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) vermehrt Rückstandsuntersuchungen bei der Einfuhr
durchgeführt. Untersucht wurden Fleischproben von 21 Lieferanten aus
den USA, Südafrika, Namibia, Uruguay, Brasilien, Frankreich, Italien
und den Niederlanden. Zwei Proben aus den USA erwiesen sich positiv
bezüglich des synthetischen Hormons Diethylstilbestrol (DES), für
welches die Nulltoleranz gilt (das BVET hat darüber am 13. Juli
1999 mit einer Pressemitteilung informiert).

In drei Kalbfleischproben aus den Niederlanden wurde der Grenzwert für
Clenbuterol, ein sogenannter Beta-Agonist, überschritten. Die in der
Schweiz angewendeten sehr empfindlichen Methoden der Analytik wiesen
in insgesamt 70 von 216 Proben Spuren von Substanzen nach, welche hier
zu Lande als Wachstumsförderer verboten sind. Ausser in den namentlich
erwähnten Fällen lag die Menge jedoch 4-200fach unter den vom Bundesamt
für Gesundheit festgelegten Toleranzwerten und damit auch weit unter
jenen Mengen, bei welchen ein negativer Einfluss auf die Gesundheit
des Menschen befürchtet werden muss.

In Fällen wo die geltenden Bestimmungen verletzt werden, erlaubt die
schweizerische Gesetzgebung ein rasches und flexibles Vorgehen:
Lieferanten, deren Sendungen nicht den Vorschriften entsprechen,
werden entweder von der Liste zugelassener Lieferanten gestrichen
oder besonderen Auflagen unterworfen.

Regelmässig werden auch in Schweizer Schlachthöfen Kontrollen
durchgeführt. Im vergangenen Jahr kam es zu keinen Beanstandungen.
Der ausführliche Bericht zum Untersuchungsprogramm in der Schweiz
wird im kommenden März in den Mitteilungen des Bundesamtes für
Veterinärwesen publiziert.

Bern, den 10. Februar 2000

Bundesamt für Veterinärwesen
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de