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AHO Aktuell - 07.02.2000

Gefahr durch chinesische Heilkräuter


(aho) Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
warnt vor Aristolochia in Zubereitungen aus chinesischen Heilkräutern.
Die aus Belgien und Großbritannien bekannt gewordenen Fälle beim
Menschen von Nierenversagen nach der Anwendung von chinesischen
Arzneipflanzen, die in einigen Fällen auch tödlich verliefen, sind
nach Erkenntnissen des BfArM insbesondere auf Bestandteile von
Pflanzen der Gattung Aristolochia zurückzuführen. Die in den
entsprechenden Arten natürlicherweise enthaltene Aristolochiasäure,
kann bekanntermaßen schwere Schäden an Harnwegen und Nieren
hervorrufen. Aristolochiasäure hat eine krebserregende Wirkung.

In Deutschland sind Aristolochia-haltige Arzneimittel bereits 1981
durch das Institut für Arzneimittel des damaligen Bundesgesundheits -
amtes verboten worden. Dazu gehörten zum Beispiel Zubereitungen aus
Osterluzeikraut (Aristolochia clematitis). Ausgenommen von dem immer
noch gültigen Verbot sind stark verdünnte homöopathische Zubereitungen
ab einer Verdünnung von D11, von denen keine schädigende Wirkung
erwartet wird.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die
zuständigen Landesbehörden am 26. Oktober 1999 und noch einmal
am 7. Januar 2000 vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass
die traditionelle chinesische Medizin in der Bundesrepublik
Deutschland viele Anhänger hat und nicht ausgeschlossen werden
kann, dass entsprechende Arzneimittel in Deutschland auch unter
Umgehung arzneimittelrechtlicher Vorschriften in Verkehr gebracht
werden könnten.

Das BfArM empfiehlt, Zubereitungen mit chinesischen Arzneipflanzen
nur in Apotheken und Fachgeschäften zu kaufen, in denen über die
einzelnen Inhaltsstoffe fachkundig Auskunft gegeben werden kann
und eine Prüfung der Qualität sichergestellt ist. Pflanzenteile der
Gattung Aristolochia sollten auf keinen Fall eingesetzt werden.
Vorsicht ist auch bei fertig gemischten Tees oder anderen
Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin geboten,
bei denen als Bestandteil "Mu tong", Stephania oder Clematis
angegeben wird. Als "Mu tong" werden in der chinesischen Medizin
gleichrangig Pflanzenteile der Gattungen Stephania, Clematis und
Aristolochia bezeichnet, wodurch es in den genannten Fällen zu
falschen Angaben über die Zusammensetzung gekommen sein könnte.

BfArM vom 14. Januar 2000

Anmerkung der AHO - Redaktion: Da insbesondere in der
Kleintierpraxis die Anwendung von Alternativpräparaten immer mehr
Anhänger findet, sollte auch hier die Warnung des BfArM beachtet
werden. Die Anwendung von nicht zugelassenen Präparaten bei
lebensmittelliefernden Tieren ist abzulehnen, auch wenn diese
Arzneimittel als "natürlich" und "sanft" beschrieben werden.
Das BfArM weißt ausdrücklich darauf hin, dass Aristolochiasäure
eine krebserregende Wirkung hat. Rückstände in Lebensmitteln
sind deshalb nicht zu akzeptieren.
 



 

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