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AHO Aktuell - 03.01.2000

Deutschland frei von Rindertuberkulose und -brucellose


Bonn (bme) - Deutschland bleibt frei von Rindertuberkulose
und Rinderbrucellose. Der Ständige Veterinärausschuss bei der
Europäischen Kommission hat im Dezember den bis zum 31.12.1999
befristeten Status aufgehoben und in einen unbefristeten Status
umgewandelt.

Deutschland gilt demnach nach den gemeinschaftsrechtlichen
Bestimmungen im Jahr 2000 weiterhin als amtlich frei von diesen
Rinderkrankheiten. Deutsche Rinder brauchen deshalb beim
innergemeinschaftlichen Handel auch künftig vor dem Versand
nicht auf Tuberkulose und Brucellose untersucht werden.
 



 

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