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AHO Aktuell - 31.12.1999

Anwendungsverbot für mehr als 70 Tierarzneimittel


(aho) Zum 01. Januar 2000 tritt für mehr als 70 Tierarzneimittel
ein Anwendungsverbot entsprechend der EU - Verordnung 2377/90 bei
lebensmittelliefernden Tieren in Kraft. Die Tierarzneimittel dürfen
nicht an Tierbesitzer abgegeben und weder von Tierärzten noch von
Landwirten angewandt werden. Somit dürfen auch Restbestände, die
schon in der Stallapotheke stehen, nicht mehr eingesetzt werden.

Zu den betroffenen Wirkstoffen und Präparaten gehören unter anderem:
Androstenon (Suidor - Eberspray), Acepromazin (Sedastress, Vetranquil),
Benzetimidhydrochlorid (Spasmentral), Diphenhydraminhydrochlorid
(Alvetamin, Ancemin, Benadryl - Injektionslösung u. Lotion) und
Methylprednisolon (in Albiotic forte).

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt Januar, 2000, S. 4 - 6
 



 

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