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AHO Aktuell - 03.12.1999

EU-V0 2377/90: Weitere Wirkstoffe für LM – Tiere verboten.

Jetzt Diphenhydramin, Phenazon und Barbitursäure betroffen.


(aho) Zur Verbesserung und europaweiten Vereinheitlichung des
Verbraucherschutzes wurde im Jahre 1990 die EU - Verordnung
2377 / 90 ratifiziert. Sie fordert, daß für alle Arzneistoffe, wenn sie
nach 1992 bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden
sollen, ein sogenanntes MRL - Verfahren zur Festlegung eines
Rückstandshöchstwertes einzuleiten ist. Diese Rückstands -
höchstwerte werden so niedrig angesetzt, daß sie, auch wenn
sie im Extremfall über Monate von einem Menschen mit der
Nahrung aufgenommen werden, für ihn keine Gefahr darstellen.
Nachdem in den letzten Jahren schon eine Vielzahl von
Wirkstoffen und Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere vom
Markt genommen wurden, da kein MRL- Wert erarbeitet wurde,
trifft es zum 1. Januar 2000 unter anderem die Produkte Benadryl
parenteral, Benadryl Lotion, Benadryl – N – Hustensaft und
Eunarcon der Firma Pharmacia & Upjohn. Sie enthalten die
Wirkstoffe: Diphenhydramin, Phenazon und Barbitursäure. Die
vorgenannten Produkte bleiben aber mit ihren Zulassungen für
nicht-lebensmittelliefernde Tiere am Markt.


 



 

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