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AHO Aktuell - 14.11.1999

Regelung zur Dioxinbelastung bestimmter Futterzusatzstoffe


Bonn, 8. November(bme) - Der Ständige Futtermittelausschuss hat
am 18. Oktober 1999 mit qualifizierter Mehrheit ein sogenanntes
Reinheitskriterium für den Dioxingehalt in bestimmten mineralischen
Futtermittelzusatzstoffen beschlossen, teilt das BME
(Bundesernährungsministerium) mit. Damit wird für die Mehrzahl der
als Binde- bzw. Fließhilfsmittel zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe
(z.B. Kaolinit-Ton, Bentonit-Montmorrilonit, Sepiolit, Vermiculit) der
maximal zulässige Dioxingehalt auf 500 pg WHO-TEQ pro kg des
Stoffes festgelegt. Er liegt damit an der analytischen Nachweisgrenze.
Die Verordnung sieht in bezug auf Kaolinit-Ton ein sofortiges
Wirksamwerden der Regelung vor. Für die übrigen Stoffe soll der
festgelegte Gehalt ab 1. März 2000 gelten, sofern bis dahin für
diese Stoffe auf Basis einer noch zu erweiternden Datengrundlage
zur Dioxinbelastung keine anderen Werte festgelegt werden. Die
Veröffentlichung im Amtsblatt der EG wird in den nächsten Tagen
erwartet.

Anlass der Regelung war die im Juni bekanntgewordene
Dioxinbelastung bei Kaolinit-Tonen Westerwälder Herkunft. Nach den
bisher vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich hierbei um eine
geogen bedingte Dioxinbelastung dieses mineralischen
Futtermittelzusatzstoffes. Unter Hinweis darauf, dass solche
geogenen Dioxinbelastungen grundsätzlich auch bei anderen
mineralischen Zusatzstoffen nicht ausgeschlossen werden können,
hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, ein Dioxin-
Reinheitskriterium nicht nur für Kaolinit-Ton, sondern auch für
weitere Zusatzstoffe mineralischer Herkunft festzulegen.


 



 

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