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AHO Aktuell - 08.10.1999

Antibiotika: Gemeinsame Initiative von WVA, IFAP und COMISA

BfT legt Leitlinien für den Einsatz von Antibiotika vor


(aho) Die Mitglieder des Bundesverbandes für Tiergesundheit
haben am 7. Mai 1999 Leitlinien für den verantwortungsvollen
Umgang mit Antibiotika als Tierarzneimittel und leistungsfördernde
Futterzusätze beschlossen. Die daraus resultierenden Grundsätze
sollen die Basis für die Entwicklung gemeinsamer Handlungsweisen
sein, denen alle Beteiligten zustimmen können: Tierärzte und
Landwirte, die verarbeitende Industrie und der Handel, vor allem
aber auch die Verbraucher.

Die Grundsätze sind Teil einer internationalen Initiative, die auf den
Empfehlungen der Weltvereinigung der Tierärzte (WVA), der
internationalen Organisation der Landwirte (IFAP) und des
Weltverbandes der Tiergesundheitsindustrie (COMISA) für den
Einsatz antibakterieller Stoffe basiert.

Leitlinien zum Einsatz von Antibiotika

Antibiotika dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß eingesetzt werden:

- Antibiotika sind wichtige Hilfen zur Gesunderhaltung der Tiere.
- Ihr Einsatz ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt.
- Sie sind hinsichtlich der Tierart und ihres Anwendungsgebietes
geprüft.
- Dosierung, Dosierungsintervalle und Wartezeiten sind
wissenschaftlich begründet.

Die sachgemäße Anwendung von Antibiotika garantiert ein Höchstmaß
an Schutz für das Tier, den Verbraucher, die Umwelt:

- Bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und
Anwendungsempfehlungen müssen Behörden, Tierärzte, Tierhalter
und die Arzneimittelhersteller eng zusammenarbeiten.
- Die Anwendung von Antibiotika darf nicht als Ersatz für Stallhygiene
und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Schutzimpfungen, angesehen
werden.

Therapeutische Antibiotika dürfen nur unter Aufsicht des Tierarztes
angewendet werden:

- Antibiotikahaltige Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig.
Der Tierarzt entscheidet, ob ihre Anwendung notwendig ist.
Der Tierarzt klärt den Tierhalter über Nutzen und Risiken des
Antibiotika-Einsatzes auf.

Antibiotika werden nach sorgfältiger Diagnose zielgerichtet eingesetzt:

- Vor der Behandlung stehen Untersuchung und Diagnose. Zur
Absicherung der Diagnose sollten eine Keimisolierung und eine
Sensitivitätsprüfung erfolgen.
- In bestimmten Situationen, wie z. B. der Einstallung von Ferkeln
aus unterschiedlichen Beständen, kann zur Verminderung des
Erkrankungsrisikos eine frühzeitige Behandlung mit Antibiotika
sinnvoll sein.

Bei der Auswahl des Präparates ist die Resistenzsituation zu
berücksichtigen:

- Die Wahl des Präparates durch den Tierarzt wird durch das
Erregerspektrum, den Wirkmechanismus des Antibiotikums, die
Schwere der Erkrankung und die Resistenzsituation bestimmt.

- Möglichst vor Beginn der Behandlung sollte der Tierarzt prüfen,
ob der Erreger auf den Wirkstoff anspricht.
- Oft macht die Schwere der Erkrankung eine Soforttherapie notwendig.
Deshalb sind für den Tierarzt zur Auswahl des Präparates Kenntnisse
zur allgemeinen Resistenzsituation, zur Resistenzsituation im
betroffenen Tierbestand sowie Erfahrungen mit dem Einsatz des
Antibiotikums wesentlich.


Art und Dauer der Anwendung müssen der Entwicklung resistenter
Bakterien entgegenwirken

- Eine rasche und vollständige Eliminierung der Erreger ist mit der
Anfangstherapie anzustreben.
- Die Behandlung muss ausreichend lange mit der empfohlenen
Dosierung fortgesetzt werden.
- Das Antibiotikum soll nicht länger als notwendig eingesetzt werden.

Bei größeren Tierbeständen ist die Verabreichung über Trinkwasser
oder Futter sinnvoll:

- Alle Tiere eines Bestandes können so gleichzeitig und schonend
behandelt werden.
- Auch beim Einsatz über Trinkwasser oder Futter werden Antibiotika
stets unter Aufsicht des Tierarztes angewendet.
- Um Wechselwirkungen zwischen Wirkstoffen zu vermeiden, darf
prinzipiell nur eine Arzneimittelvormischung zur Herstellung des
Fütterungsarzneimittels eingesetzt werden.

Leistungsförderer sichern eine ökonomische, ökologische und
nachhaltige Tierproduktion auf hohem Qualitätsniveau:

- Bei der Zulassung von Leistungsförderern stehen neben Wirksamkeit
und Qualität die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und
Tier sowie die Umweltverträglichkeit im Mittelpunkt.
- Die Herstellung, die Abgabemenge und der rechtmäßige Einsatz
sind durch das Futtermittelgesetz geregelt. Leistungsfördernde
Futterzusatzstoffe dürfen nur an anerkannte Futtermittelmischbetriebe
abgegeben werden. Die Anwendung wird durch die amtliche
Futtermittelkontrolle überwacht.
- Die Nutzung antibiotisch wirksamer Leistungsförderer ist
verantwortungsvoll, wenn begleitend alle Maßnahmen für ein
optimales Tiergesundheitsmanagement getroffen werden.
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Wer ist der BfT?: Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT)
vertritt die führenden Hersteller von Tierarzneimitteln und
Futterzusatzstoffen in Deutschland. Die 23 Mitgliedsunternehmen
sind in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung dieser
Produkte aktiv und repräsentieren dabei etwa 90 % des deutschen
Marktes.

Anschrift des BfT:

Bundesverband für Tiergesundheit
Aennchenplatz 6
53173 Bonn
Tel.: 02 28/31 82 96
Fax: 02 28/31 82 98

Besuchen Sie die Webpage des BfT
oder schreiben Sie ein e-mail an den BfT

 



 

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