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AHO Aktuell - 09.09.1999

Schadfuttermittel: Wie ist die Rechtslage?


(aho) Nicht selten kommt es vor, dass Tiere in der Landwirtschaft
durch Mycotoxine, überhöhte Gehalte von Selen oder
Mindergehalte an Vitaminen oder Spurenelemente im Futter zu
Schaden kommen. Derartige Vorfälle sind nicht nur ärgerlich,
sondern verstossen eindeutig gegen bestehende Gesetze und
können so Bestrafungen auslösen.

Der § 3 des Futtermittelgesetzes verbietet, " Futtermittel in
Verkehr zu bringen, die bei Verfütterung ........ geeignet sind,
die Gesundheit von Tieren zu schädigen". Zudem verbietet
es das Tierschutzgesetz ebenfalls im § 3 "einem Tier Futter
darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden
oder Schäden bereitet".

Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen gelten übrigens
auch für solche angeblich tierfreundliche Zeitgenossen, die
ihre Hunde und Katzen vegetarisch ernähren und bei ihnen
mit dieser Ernährungsform schwere Gesundheitsstörungen
provozieren.

Quellen:
Futtermittelgesetz, § 3
Tierschutzgesetz, § 3
Engelhard, Radka: Feldstudie zur vegetarischen Ernährung
von Hunden und Katzen, Dissertationen, Tierärztliche
Fakultät, Inst. f. Physiologie, Physiologische Chemie u.
Tierernährung, Ludwig-Maximilians-Universität, München
im Wintersemester 1998/99





 



 

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