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AHO Aktuell - 08.06.1999

Streit um Hormonfleisch


(aho/eule) Die Welt wird kleiner. Der weltweite Austausch von Waren
und Dienstleistungen nimmt ständig zu. Die rechtlichen Grundlagen
für die globalen Marktbewegungen soll die Welthandelsorganisation
(WTO) schaffen. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist der Abbau von
Handelshemmnissen und die Beilegung von internationalen
Streitigkeiten. Ein solcher Fall trat kürzlich auf, als die USA und
Kanada gegen die EU klagten.

In der Europäischen Gemeinschaft ist die Verwendung von Stoffen
mit hormonaler Wirkung im Tierbereich untersagt. Zudem ist der
Import hormonbelasteter Fleischwaren verboten, sofern die Exporteure
nicht garantieren, daß die Produkte frei von Hormonrückständen sind.
Diese Maßnahmen trafen die amerikanischen und kanadischen
Farmer, die legal Wachstumshormone einsetzen. Die Regierungen
beider Länder sind der Ansicht, daß bei ordnungsgemäßer
Verwendung von Hormonen in der Rindermast keinerlei Gefahr für die
menschliche Gesundheit besteht. Der von FAO und WHO verfaßte
Codex Alimentarius, der internationale Normen für Lebensmittel enthält,
ist nicht so streng und erlaubt bestimmte Rückstandsmengen.

Eine von der WTO eingesetzte Prüfungsinstanz entschied zunächst,
daß das europäische Importverbot ein Handelshemmnis darstelle
und aufzuheben sei. Ein Berufungsgremium schwächte den
Schiedsspruch wieder ab. Allerdings muß die EU nun innerhalb von
15 Monaten beweisen, daß Hormonrückstände tatsächlich die
menschliche Gesundheit schädigen.

Quelle
Rabe, HJ: Auswirkungen der Welthandelsordnung auf das deutsche und das
europäische Lebensmittelrecht. Zeitschrift für das gesamte
Lebensmittelrecht 1998,,25, S. 129 - 143


 



 

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