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AHO Aktuell - 18.12.1998

Zum Tollwuttod einer Schweizerin in Australien


(BVET) - Vor einigen Tagen ist eine in Australien lebende Schweizerin in
Queensland an Tollwut gestorben. Die junge Frau war vor zwei Jahren von
einem Flughund gebissen worden. Flughunde sind grosse Fledermäuse, die
von Früchten leben. Der tragische Fall, der von den Schweizer Medien
aufgenommen wurde, hat verunsicherte Personen zu Telefonanrufen bei der
Schweizerischen Tollwutzentrale am Tierspital Bern veranlasst. Die
Tollwutzentrale und das Bundesamt für Veterinärwesen rufen deshalb die
notwendigen Vorsichtsmassnahmen in Erinnerung.

Die durch Füchse übertragene Tollwut ist in der Schweiz praktisch
verschwunden. Jedoch muss weiterhin daran gedacht werden, dass auch
Fledermäuse Tollwut haben können. Die in diesen Tieren auftretenden
Tollwutviren unterscheiden sich von denen der Füchse oder Hunde, sind
aber für Mensch und Tier ebenfalls gefährlich. Fledermaustollwut ist
äusserst selten, kann aber aufgrund der hohen Mobilität der Fledermäuse
überall auftreten. In der Schweiz sind bisher in den Jahren 1992 und 1993
zwei tollwütige Fledermäuse gefunden worden. In beiden Fällen war es nötig,
Menschen, die mit den zwei Tieren Kontakt hatten, gegen Tollwut zu impfen.
Aufgrund der langen Inkubationszeit, das heisst dem Zeitpunkt zwischen der
Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit, ist es nämlich möglich, einen
Impfschutz nach einer Übertragung des Virus aufzubauen. Der tragische Tod
der jungen Frau in Australien wäre mit einer rechtzeitigen Impfbehandlung
zu vermeiden gewesen. Bezogen auf die Situation in der Schweiz besteht kein
Grund zur Panikreaktionen gegenüber den - notabene geschützten Fledermäusen.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind jedoch zu beachten:

1. Fledermäuse sollen nicht unnötigerweise berührt werden.

2. Tot oder verletzt gefundene Fledermäuse müssen einer Fachstelle gemeldet
und allenfalls auf Tollwut untersucht werden. Eine Untersuchung ist dann
unerlässlich, wenn ein Mensch Kontakt mit der Fledermaus hatte.

3. Personen, die von einer Fledermaus gebissen werden, müssen - falls das
Tier nicht untersucht werden kann - unbedingt gegen Tollwut geimpft werden.

4. Wer regelmässig mit Fledermäusen zu tun hat, soll sich gegen Tollwut
impfen lassen.

Die Fachstellen für Fledermausschutz und Tollwut in der Schweiz arbeiten
eng zusammen.

Auskünfte erteilen: Die Koordinationsstellen West (Genf) und Ost (Zürich),
sowie die Schweizerische Tollwutzentrale an der Universität Bern
(Tel. 031 / 631 23 78)



Bern, den 18. Dezember 1998
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
Presse- und Informationsdienst
 



 

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